- einwenden
- beeinspruchen (österr.); Einspruch einlegen; Einwand erheben; Einwendung machen; Einspruch erheben (gegen)
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ein|wen|den ['ai̮nvɛndn̩], wandte/wendete ein, eingewandt/eingewendet <tr.; hat:einen Einwand gegen jmdn., etwas vorbringen:gegen diesen Vorschlag habe ich nichts einzuwenden.* * *
ein||wen|den 〈V. tr. 278; hat〉 etwas gegen eine Sache \einwenden einen Einwand gegen eine S. erheben, einen Gegengrund vorbringen, einer S. widersprechen ● ich habe nichts, eine ganze Menge dagegen einzuwenden* * *
ein|wen|den <unr. V.; wandte/wendete ein, hat eingewandt/eingewendet>:als Einwand gegen jmdn., etw. vorbringen:dagegen ließe sich viel, manches e.;er wendete ein, dass er die Aktion für unzulässig halte;dagegen ist nichts einzuwenden (ugs.; das ist völlig in Ordnung);ich hätte jetzt nichts gegen eine Tasse Kaffee einzuwenden (ugs.; würde jetzt gerne eine Tasse Kaffee trinken).* * *
ein|wen|den <unr. V.; wandte/wendete ein, hat eingewandt/eingewendet>: als Einwand gegen jmdn., etw. vorbringen: dagegen ließe sich viel, manches e.; er wendete ein, dass er die Aktion für unzulässig halte; dagegen ist nichts einzuwenden (ugs.; das ist völlig in Ordnung)!; ich hätte jetzt nichts gegen eine Tasse Kaffee einzuwenden (ugs.; würde jetzt gerne eine Tasse Kaffee trinken); „Ich muss Ihnen e.“, bemerkte Diotima, „dass das eine trostlose und unwürdige Auffassung von Gefühlen wäre ...“ (Musil, Mann 473).
Universal-Lexikon. 2012.